Schreiner Bestattungen

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Bestattungen

Der Tod eines Men­schen kommt oft über­ra­schend, meist viel zu früh.

In die­ser schwe­ren Zeit möch­ten wir Ihnen als zu­ver­läs­si­ger und se­riö­ser Part­ner bei Be­stat­tung, Trau­er­fei­er und allen wei­te­ren Dienst­leis­tun­gen, die mit dem letz­ten Ab­schied eines Men­schen ver­bun­den sind, zur Seite ste­hen. Wir hel­fen mit Ver­ständ­nis und un­se­rem Mit­ge­fühl.

Bestattungen Schreiner steht Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung. Wir sind umgehend für Sie da und kümmern uns um die Versorgung der / des Verstorbenen und beraten Sie zu den weiteren Schritten in aller Ruhe.

Was tun im Trauerfall?

Die meisten Menschen sterben heutzutage in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Auch dort haben Sie das Recht, den Bestatter ihres Vertrauens anrufen zu lassen. Wenn ein Mensch jedoch Zuhause verstirbt, so informieren Sie zunächst bitte Ihren Hausarzt oder dessen Vertreter. Falls dieser nicht erreichbar sind, wählen Sie den Notruf 110. Nachdem ein Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt dieser eine Todesbescheinigung aus. Diese wird beim Verstorbenen zurückgelassen.

 

Selbstverständlich erledigen wir auf Wunsch alle notwendigen Formalitäten und Behördengänge. Abmeldungen bei Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften, Gewerkschaften, Rententrägern u. ä. dürfen Sie uns vertrauensvoll übertragen. 

Folgende Unterlagen benötigen wir:

bei Le­di­gen:
Ge­burts­ur­kun­de

bei Ver­hei­ra­te­ten:
ak­tu­el­le Ge­burts­ur­kun­de, Hei­rats­ur­kun­de,
Stamm­buch oder Fa­mi­li­en­buch­aus­zug

bei Ver­wit­we­ten:
wie bei Ver­hei­ra­te­ten, zu­sätz­lich eine
Ster­be­ur­kun­de des Ehe­gat­ten


bei Ge­schie­de­nen:
wie bei Ver­hei­ra­te­ten, zu­sätz­lich das
Schei­dungs­ur­teil mit Rechts­kraft­ver­merk

Im Zweifelsfall helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung von verlorenen Dokumenten.

Zusätzlich, wenn vorhanden:

Grab­stel­len­nach­weis

Ver­si­cher­ten­aus­weis (Chip­kar­te) der Kran­ken­kas­se


Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen von Le­bens-, Ster­be­geld- und
Un­fall­ver­si­che­rung


Mit­glieds- oder Bei­trags­bü­cher mit letz­ter Bei­trags­quit­tung von Ver­bän­den, Ver­ei­nen und an­de­ren Or­ga­ni­sa­tio­nen, die Ster­be­gel­der oder Bei­hil­fen ge­wäh­ren


Pen­si­ons­stel­le und Ak­ten­zei­chen des Pen­si­ons­be­schei­des

Un­ter­la­gen über be­trieb­li­che Zu­satz­ver­sor­gung

Be­scheid oder Ak­ten­zei­chen des Ver­sor­gungs­am­tes
(Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis)

Hin­ter­le­gungs­schein eines Tes­ta­men­tes GEZ-Ge­büh­ren­be­scheid (Rund­funk­ge­büh­ren)

Bestattungsvorsorge

Vorsorge zu Lebzeiten - Was ist das?
 
Die Bestattungsvorsorge ist zum einen eine schriftliche Festlegung individueller Wünsche für die eigene Bestattung und in einem zweiten Schritt die finanzielle Absicherung dieser konkreten Vorstellungen. Auf den ersten Blick scheint man sich für nichts entscheiden zu müssen oder zu wollen, aber wenn Sie sich selbst einmal folgende Fragen stellen, werden Sie rasch bemerken, dass Sie sehr wohl gewisse Vorstellungen von Ihrem eigenen Abschied haben.

  • Was wünschen Sie sich für Ihren Abschied?
  • Wo möchten Sie einmal begraben sein?
  • Welche Bestattungsform kommt für Sie in Frage?
  • Wie sieht es mit der Grabpflege aus?
  • Wünschen sie sich eine große Trauerfeier oder einen stillen Abschied?
  • Wie viel darf Ihr Abschied kosten?

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und der eigenen Bestattung ist und bleibt freiwillig. Aus Erfahrung wissen wir, dass Angehörige eine Bestattungsvorsorge sehr positiv aufnehmen, weil sie sich sicher fühlen, was die grundlegenden Entscheidungen betrifft.
 
Wir stehen Ihnen nicht nur bei einem Trauerfall zur Seite - wir kümmern uns auch zu Lebzeit um Sie und beraten Sie gerne.

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